Fahrradleasing leicht gemacht
Seit 2012 gelten nach einer Gesetzesänderung für Fahrräder dieselben Leasingregeln wie für PKW´s. Seither boomt das Leasingmodell für Räder sowohl bei Arbeitnehmern wie Arbeitgebern. Das tolle daran: beide Seiten profitieren davon.
Der Arbeitgeber bezahlt die Leasingrate, die er voll als Ausgabe absetzen kann und im Gegenzug sinkt durch die Gehaltsumwandlung das Bruttogehalt der Mitarbeiter, was wiederum zu geringen Abgaben für den Arbeitgeber führt.
Und die Mitarbeiter? Die können sich im Vergleich zum Privatkauf sehr günstig mit einem neuen Fahrrad eindecken welches sie privat nutzen können. Die Kosten dabei sind überschaubar – 1% vom Fahrradneupreis muss monatlich versteuert werden. Bei einem Bike mit Listenpreis von 2000 EUR sind das 20 EUR im Monat die nicht bezahlt, sondern „nur“ versteuert werden müssen.
Kommen Sie bei uns vorbei und wir klären sie über die nötigen Schritte auf. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
Unsere Leasingpartner
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Fahrradleasing am Beispiel von Jobrad
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